Medikamentenabgabe im Kanton Thurgau

Im Kanton Thurgau entscheidet der Patient, ob er die ärztlich verordneten Medikamente in einer öffentlichen Apotheke oder beim behandelnden Arzt selbst bezieht. Wenn der Patient nicht darauf verzichtet, muss vor jeder Abgabe eines Arzneimittels dem Patienten grundsätzlich eine Verschreibung ausgestellt werden (Art. 26 Abs. 4 HMG).

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