Artikel zu aktuellen Themen

Pilzvergiftung

Jedes Jahr treten Vergiftungen auf, die auf den Verzehr von selbst gesammelten Pilzen zurückzuführen sind. Zur Zeit kommt es besonders häufig zu Verwechslungen des Steinpilzes (Boletus edulis) mit anderen giftigen oder ungeniessbaren Röhrlingen, hauptsächlich mit dem Satansröhrling (Boletus satanas), der 2-3 Stunden nach Konsum einen starken Brechdurchfall verursacht. Diese Pilzvergiftung ist zwar unangenehmen, hat aber sonst einen gutartigen Verlauf. Ganz anders sieht es bei einer Verwechslung von Champignons (zum Beispiel Agaricus campestris) mit dem Grünen Knollenblätterpilz (Amanita phalloides) aus. Dieser kann eine lebensbedrohliche Leberschädigung zur Folge haben. 
Glücklicherweise sind tödliche Pilzvergiftungen in der Schweiz selten (letzter Fall im 2005). Pilze bleiben trotzdem eine tödliche Gefahr, weil essbare und nicht essbare Exemplare in der Natur teilweise schwieriger zu unterscheiden sind als in den Lehrbüchern. Alle privat gesammelten Pilze müssen deshalb vor der Zubereitung zwingend einem Pilzkontrolleur gezeigt werden. Um eine optimale Kontrolle zu gewährleisten sollten einige Punkte beachtet werden. Verwenden Sie zum Sammeln immer Körbe, niemals Plastik- oder Papiersäcke. Nur Pilze in einwandfreiem Zustand pflücken und während dem Transport vor zu grosser Wärme (Kofferraum) schützen. Die Pilze sind geputzt und nach Arten getrennt vorzuzeigen. Sollten nach dem Genuss eines Pilzgerichtes trotz allem Beschwerden auftreten, kontaktieren Sie unbedingt das Tox-Zentrum unter Telefon 145 .

Pilzkontrollstellen im Thurgau

Eine gesamtschweizerische Liste der Pilzkontrollstellen ist auf der Internetseite der Schweizeri-
schen Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane VAPKO publiziert.

Quelle: Tox-Zentrum, pharmavista; 23.08.2010

Ab Dezember 2008 gelten für Reisen in Schengen-Länder neue Bestimmungen beim Mitführen von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten.

Detaillierte Informationen von Swissmedic finden Sie hier...

Bern; Swissmedic, 22.05.2010

Öffentliche Kaderarztvorträge 2010

Im Hörsaal des Kantonsspitals Münsterlingen jeweils um 20.00 Uhr, Eintritt frei.

Programm...

Münsterlingen, 30.04.2010

Gemäss Swissmedic nimmt der Handel mit gefälschten Medikamenten weltweit zu.
Sonntagszeitung, 4.4.2010

Die Internetplattform für (Pollen)Allergiker von Meteo Schweiz und aha

Eine ständig juckende, laufende oder verstopfte Nase, heftige Niesattacken, gepaart mit tränenden, brennenden und geröteten Augen... über eine Million Schweizer sind von den typischen Symptomen einer allergischen Rhinitis, umgangssprachlich Heuschnupfen genannt, betroffen.

Unter www.pollenundallergie.ch finden Allergiebetroffene detaillierte Informationen zum Thema Pollen, Allergie und Asthma. Auch publiziert sind die täglichen Pollenprognosen, Informationen über die Blütesituation der Pflanzen und die aktuellen Windverhältnisse. Zusätzlich finden Interessierte darauf Wissenswertes rund um die Nahrungsmittel-, Insektengift- und weitere Allergien. Bereits auf den früheren Internetseiten konnten jährlich rund sieben Millionen Abrufe verzeichnet werden, was die Wichtigkeit eines solchen Pollenbulletins unterstreicht.

Aktuelle Daten zur Pollenflugbelastung im Kanton Thurgau werden wie bisher vom Kantonsspital Münsterlingen publiziert. mehr...

26.03.2010

Swissmedic warnt vor gefährlichen Wirkstoffen in Produkten für Bodybuilder

Arzneimittel zum Muskelaufbau, die illegal in die Schweiz importiert werden, enthalten zunehmend gefährliche oft nicht deklarierte Steroidhormone (Testosterone und verwandte Substanzen). Das hat das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic bei Laboruntersuchungen festgestellt und warnt deshalb nachdrücklich vor der Bestellung und Einnahme von Produkten, die auf so genannten Bodybuilder-Webseiten angeboten werden. mehr...

Schweizerisches Heilmittelinstitut Swissmedic; 29.01.2010

Doping: Liste der erlaubten Arzneimittel bei banalen Erkrankungen gültig ab 1.1.2010

Die Winterzeit mit Schnupfen, Erkältung und Fieber stellt viele Athleten vor das Problem der richtigen Medikamentenwahl. Sind Schnupfenmittel erlaubt, oder gelten sie als Doping? Damit sich die Athletinnen und Athleten einfacher informieren können, wird auf www.dopinginfo.ch eine Liste der erlaubten Arzneimittel publiziert. Diese Liste wird jährlich aktualisiert und fasst übersichtlich und knapp eine Auswahl von erlaubten, rezeptfreien Arzneimitteln der Schweiz zusammen.
Weiter steht eine 24-Stunden-Hotline des Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrums STIZ zur Verfügung. Tel 0900 567 587 (Fr. 1.00/min.) erteilt während 24 Stunden Auskunft, ob ein bestimmter Wirkstoff verboten ist, oder ob ein bestimmtes in der Schweiz zugelassenes Arzneimitel verbotene Wirkstoffe enthält.

Zum pdf-Download der Liste der erlaubten Arzneimittel im Sport klicken Sie hier...

antidoping.ch, 25.01.2010

Medieninformationen aus dem Bundesamt für Gesundheit BAG

Tiefere Medikamentenpreise ab 1. März 2010

Alle Medikamente, die zwischen 1955 und 2006 in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen wurden, sind einer ausserordentlichen Preisüberprüfung unterzogen worden. Aufgrund dieser Überprüfung sanken die Preise der meisten Medikamente auf den 1. März 2010. Diese Massnahme führt mit den übrigen Massnahmen im Medikamentenbereich zu einer Kosteneinsparung von rund 400 Mio. Franken zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Am 1. Juli 2009 haben der Bundesrat und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verschiedene Massnahmen im Medikamentenbereich beschlossen. Dazu gehört insbesondere eine ausserordentliche Preisüberprüfung bei rund 2000 Medikamenten. Diese Preisüberprüfung ist nun abgeschlossen worden. Die Preise der überprüften Medikamente wurden dabei an das Preisniveau der sechs Vergleichsländer Dänemark, Niederlande, Deutschland, Grossbritannien, Frankreich und Österreich angepasst. Die neuen Preise gelten seit 1. März 2010. Die ausserordentliche Preisüberprüfung ergänzt die übrigen Massnahmen im Medikamentenbereich wie die Senkung des Vertriebsanteils und die regelmässige Preisüberprüfung alle drei Jahre. Mit diesen Massnahmen wird die obligatorische Krankenpflegeversicherung um rund 400 Mio. Franken entlastet, was gut zwei Prämienprozenten entspricht.

Bern, 01.03.2010, Eidgen. Departement des Innern (EDI)

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